Im Rahmen der gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung zeigt sich der Sportunterricht als essentieller Bestandteil des heutigen Schulunterrichts. Der Sportunterricht bietet den Schülerinnen und Schülern unserer Schule neben der Förderung der Freude an Bewegung, der Motivation zu lebenslanger Aktivität auch die Entwicklung und Festigung wesentlicher Kompetenzen wie Fairness, Toleranz, Teamgeist, Mitverantwortung und Leistungsbereitschaft. Mit der Vielfalt der in unserem Unterricht angebotenen Sportarten ist es unser Ziel, die körperliche, soziale, emotionale und geistige Entwicklung zu unterstützen.
Um den Übergang zum Gymnasium auch in diesem Unterrichtsfach so angenehm wie möglich zu gestalten, knüpft der Sportunterricht an unserem Gymnasium in Klasse 5 an die Erfahrungen aus dem Grundschul-Sportunterricht an. Mit Inhalten wie „Ballschule/Spielentwicklung”, „Laufen, Springen, Werfen” sowie „Rollen und Stützen” und „Ringen und Raufen“ können die Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten einbringen; lernen aber auch neue Herausforderungen des Gymnasiums kennen.
Die Unterrichtsinhalte werden hier in Unterrichtseinheiten zu je 5-7 Wochen unterrichtet. Bei Erarbeitung unterschiedlicher Themenfelder werden neben den motorischen Fähigkeiten auch Gruppenarbeit und eigenständiges Lernen, sowie die Zusammenarbeit im Klassenverbund gefördert. Die Betrachtung, Erarbeitung und Einhaltung von Regeln und die Erfahrung gegenseitigen Respekts sowie die Einschätzung eigener Kräfte sind ebenso ein Bestandteil des Sportunterrichts unserer Schule.
In diesen Jahrgängen werden Sportarten thematisch intensiviert und neue (Trend-) Sportarten kennengelernt.
Ziele des Unterrichts:
Sportarten und -themen in der Mittelstufe sind unter anderem
Praxis:
Der praktische Sportunterricht in Jahrgang 11 erfolgt im Klassenverband. Ziel des Unterrichts in der Einführungsphase ist es, den Schülerinnen und Schülern Handlungskompetenzen (inhalts- und prozessbezogen) zu vermitteln, die ihnen eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase ermöglichen. Dabei werden beide Bewegungsfeldgruppen (A = Individualsportarten und B = Mannschaftssportarten) gleichermaßen berücksichtigt:
Sportarten und -themen in der Einführungsphase sind unter anderem
Theorie:
Die Teilnahme am Sporttheorie-Kurs in Jahrgang 11 ist die Eingangsvoraussetzung, um Sport als Prüfungsfach (P5) im Abitur wählen zu können. Der Theoriekurs findet zweistündig in einem Halbjahr statt und bereitet im Praxis-Theorie-Verbund auf die Anforderungen im Prüfungsfach Sport vor. Den Schülerinnen und Schüler werden erste Einblicke in den Bereichen „Bewegungswissenschaft“, „Trainingswissenschaft“, „Sportbiologie“ und „Sportsoziologie“ gegeben und Grundkenntnisse vermittelt.
Die Leistungen im Wahlfach Sporttheorie sind nicht versetzungsrelevant, können aber als Ausgleich herangezogen werden.
Sport als Ergänzungsfach
Die Sportkurse der Oberstufe werden im Anschluss an die vielfältigen Sporterfahrungen aus den Jahrgängen 6-11 individuell gewählt. Pro Halbjahr belegt jede Schülerin / jeder Schüler einen sportpraktischen Kurs. Dabei sind im Verlauf der Qualifikationsphase je zwei Kurse aus der Bewegungsfeldgruppe A (Individualsport) und zwei aus der Bewegungsfeldgruppe B (Mannschaftssport) zu berücksichtigen. Das Kursangebot baut auf die vorhandenen Kenntnisse aus der Sekundarstufe und Einführungsphase auf und kann von Schuljahr zu Schuljahr variieren.
Mögliche Sportkurse in der Oberstufe sind:
Ziel des Unterrichts im Fach Sport ist es, die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler anzuregen, zu unterstützen, zu fördern und langfristig zu sichern. Die zu erwerbenden Kompetenzen werden in inhaltsbezogene und prozessbezogene Kompetenzen (Methodenkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz) zusammengefasst.
Sport als Prüfungsfach (P5)
Formale Voraussetzungen für die Teilnahme am Prüfungsfach Sport sind:
Schülerinnen und Schüler die Sport als Prüfungsfach (P5) wählen, müssen keine zusätzlichen Sportkurse als Ergänzungsfach belegen. Der Unterricht im P5-Kurs findet wöchentlich 4-stündig statt und gliedert sich in Theorie und Praxis, wobei jedoch ein stetiger Verbund zwischen Theorie und Praxis gewährleistet wird.
Eine Übersicht der konkreten Zuteilung von Theoriethemen und sportpraktischen Inhalten sind im Hauscurriculum für Sport als P5 nachzulesen.
Die Bewertungsmaßstäbe für Sek I und Sek II sind in den jeweiligen Hauscurricula des Faches Sport verankert. Zusätzlich gelten folgende Kriterien für die sonstige Mitarbeit im Sportunterricht in der Sek I.
Die Fachgruppe wird geleitet von Magdalena Flug.
Neben dem unterrichtlichen Sporttreiben nehmen unsere Schüler laufend an Wettbewerben wie „Jugend trainiert für Olympia“ und weiteren Schulsportturnieren teil. Diese bieten talentierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, an schulübergreifenden Wettkämpfen teilzunehmen und den motivierenden Konkurrenzkampf gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erleben zu können.
Jährlich findet ein Sportfest für alle Schülerinnen und Schüler statt. Die inhaltliche Ausgestaltung kann von Jahr zu Jahr variieren:
Neben der Jahnsporthalle und der angrenzenden Gymnastikhalle an der Willmsstraße nutzen wir die Halle an der Rosenstraße, die ausreichend Platz für die Umsetzung vielfältiger Bewegungen bietet. Bei angemessenen Wetterbedingungen findet der Sportunterricht im Stadion Delmenhorst statt. Für den Schwimmunterricht wird die GraftTherme Delmenhorst besucht.
Kiberle, A.; Konopka, H.-P. (Hrsg.) (2018): Gelbe Reihe / Bewegungslehre – Materialien für den Sekundarbereich II. Schroedel/Westermann: Braunschweig.
Auszug aus den Rahmenbedingungen zum Sportunterricht an unserem Gymnasium
Befreiung und Entschuldigung vom Sportunterricht
Sollte eine aktive Teilnahme aus beispielsweise gesundheitlichen Gründen für einen bestimmten Zeitraum nicht möglich sein, wird um eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten gebeten. Besteht eine Beeinträchtigung durch Krankheit oder Verletzung, gilt, soweit dies möglich ist, die Anwesenheitspflicht. Die Schülerin/ der Schüler wird dann entsprechend in den Unterricht eingebunden.
Eine Befreiung vom Sportunterricht von bis zu einem Monat kann durch die Sportlehrkraft erteilt werden. Sollte eine längere Unterrichtsbefreiung (ab 4 Wochen) notwendig sein, muss diese unter Vorlage eines ärztlichen Attests durch den Schulleiter genehmigt werden.
Formular: Befreiung Sportunterricht
Liegen chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen (wie Diabetes, Asthma, Epilepsie oder andere) vor, sind diese in Form eines ärztlichen Attestes der Schule und der Sportlehrkraft zu melden. Eine Teilnahme am Sportunterricht während der Menstruation ist der Normalfall.
Schwimmunterricht und Schwimmfähigkeit
In Jahrgang 6 und 7 finden je 6-wöchige Unterrichtseinheiten im Bereich des Schwimmens statt. Grundvoraussetzung zur Teilnahme ist das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze.
Je nach schulinternen Rahmenbedingungen wird an unserer Schule in jedem Halbjahr eine „Schwimm-AG“ angeboten, in der die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, die zur Teilnahme am Schwimmunterricht erforderlichen Schwimmfertigkeiten (mind. Schwimmabzeichen Bronze) zu erlangen. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einer solchen AG. Sollte die Nachfrage zu groß sein, müssen Schülerinnen und Schüler, die keinen Platz bekommen haben, das Abzeichen außerschulisch erwerben. Alle Eltern werden rechtzeitig mit einem Informationsbrief in Jahrgang 5 von der entsprechenden Sportlehrkraft über das Vorgehen informiert.
Sollte zu Beginn des Schwimmunterrichts in Klasse 6 / 7 das Bronzeabzeichen nicht vorliegen, darf das Kind nicht aktiv am Schwimmunterricht teilnehmen, sodass die sportmotorische Leistung dieser Unterrichtseinheit (2/3 der Note) nur mit ungenügend bewertet werden kann. Die betroffene Schülerin / Der betroffene Schüler muss während der gesamten Einheit im Schwimmbad anwesend sein und wird eine schriftliche Ersatzleistung erbringen müssen, die 1/3 der Schwimmnote ausmacht.
Stand: 10.02.19 (Wg)