In Niedersachsen finden die Abiturprüfungen in Form eines Zentralabiturs statt. Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg, die Sie unter folgendem Link in der aktuellen Fassung abrufen können:
Die Termine für die schriftlichen Prüfungen werden jährlich durch das Kultusministerium des Landes Niedersachsen neu festgelegt. In diesem Terminplan ist für jedes Prüfungsfach ein Haupttermin sowie ein Nachschreibttermin für den Fall einer Erkrankung am Haupttermin festgelegt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen legt die Schule im Rahmen eines vorgegebenen Korridors eigenständig fest. Unter den folgenden Links können Sie den Terminplan für die Abiturprüfungen im Jahre 2024 und 2025 abrufen:
Jede Schülerin und jeder Schüler legt insgesamt fünf Abiturpüfungen ab, die sich sowohl von der Art der Prüfung, dem inhaltlichen Anforderungsniveau (erhöhtes Anforderungsniveau = “Leistungskurs”, grundlegendes Anforderungsniveau = “Grundkurs”) als auch von der Länge der Prüfung her unterscheiden:
Prüfungsfach | Art der Abiturprüfung | Prüfungsniveau |
Dauer der Abiturprüfung |
P1, P2, P3 | schriftlich | erhöht | 270 – 300 Minuten |
P4 | schriftlich | grundlegend | 210 – 270 Minuten |
P5 | mündlich | grundlegend | 20 – 30 Minuten |
In den schriftlichen Prüfungen werden den Prüflingen – je nach Fach unterschiedlich – zwei bzw. drei Aufgabenvorschläge vorgelegt, von denen sie einen in der vorgeschriebenen Prüfungszeit bearbeiten. Die Aufgaben werden von Prüfungskommissionen im Auftrag des Kultusministeriums erstellt und sind für alle Abiturientinnen und Abiturienten in ganz Niedersachsen identisch.
Im Gegensatz dazu bekommen die Prüflinge in der mündlichen Prüfung P5 eine von der Kurslehrkraft erstellte Aufgabenstellung vorgelegt, die sie in der Schule unter Aufsicht einer Lehrkraft ca. 20 Minuten vorbereiten. In der anschließenden Prüfung, die mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten dauert, stellen die Prüflinge ihre erarbeiteten Ergebnisse vor, daran schließt sich ein freies Prüfungsgespräch an.
Für die Prüfungsfächer P4 und P5 gibt es darüber hinaus Sonderregelungen: Die schriftliche Abiturprüfung P4 kann durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden, die mündliche P5-Prüfung kann in Form einer Präsentationsprüfung abgelegt werden. Über diese Möglichkeiten werden die Schülerinnen und Schüler in einer separaten Informationsveranstaltung zu Beginn des zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase informiert.
Entscheiden die Schülerinnen und Schüler sich für eine besondere Lernleistung, wird diese in der Regel von der Seminarfachlehrkraft betreut. Die besondere Lernleistung wird im dritten und vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase erstellt und ist eine zweiteilige Leistung aus einer einjährigen Seminararbeit (u.U. auch im Rahmen eines Wettbewerbsbeitrages) und einer Präsentationsprüfung, die im Rahmen der Abiturprüfungen als eine zusätzliche mündliche Abiturprüfung durchgeführt wird. Die besondere Lernleistung ersetzt allerdings nicht die Facharbeit im Seminarfach und muss darum von ihr themenunterschiedlich sein. Interessent*innen sprechen bitte frühzeitig im 2. Halbjahr die Koordinatorin der Qualifikationsphase Frau Kehler an.
Die mündliche Abiturprüfung P5 kann in Form einer Präsentationsprüfung abgelegt werden. Die Präsentationsprüfung besteht aus einem Präsentationsteil und einem Prüfungsgespräch. Im Präsentationsteil besteht die Prüfungsleistung aus einem mediengestützten Vortrag und dessen schriftlicher Vorbereitung.
Die Festlegung des Themas und der Aufgabenstellung der Präsentationsprüfung erfolgt durch die das fünfte Prüfungsfach unterrichtende Lehrkraft, zum Thema kann der Prüfling einen Vorschlag machen. Zwei Wochen vor dem Präsentationstermin erhält der Prüfling die Aufgabenstellung. Eine Woche vor dem Präsentationstermin muss der Prüfling eine schriftliche Dokumentation für die Präsentation, die Teil der Bewertung der Prüfungsleistung ist, bei der Prüfungskommission abgeben.
In einer Präsentationsprüfung soll mindestens 30 und höchstens 45 Minuten geprüft werden, wobei die Zeiten für die Präsentation und das Prüfungsgespräch in etwa gleich verteilt sein sollten. Damit ist die Präsentationsprüfung ca. 15 Minuten länger als die reguläre mündliche P5-Prüfung.