Willms Gymnasium

Gymnasium an der
Willmsstraße
Willmsstraße 3
27749 Delmenhorst
Tel.: 04221/58 676 0

Außenstelle der
Jgg. 8, 9 und 10
Königsberger Str. 65
27755 Delmenhorst
Tel.: 04221/58 676 50

Fremdsprachenangebot

Ansprechpartner:in: Klaas Wiggers

Pflichtfremdsprache Englisch

Die Teilnahme am Unterricht der ersten Fremdsprache Englisch ist für alle Schülerinnen und Schüler in der Einführungsphase weiterhin verpflichtend. Sie kann unter bestimmten Umständen nach Jahrgang 11 abgewählt werden.

Fortgeführte 2. Pflichtfremdsprachen

Auch eine weitere Fremdsprache muss von allen Schülerinnen und Schülern verpflichtend belegt werden. Dabei können die Schülerinnen und Schüler, die seit der 6. Klasse Französisch, Latein oder Spanisch lernen, diese Fremdsprache bei uns fortführen. (Ab Sommer 2021 ist also auch ein Wechsel an das Willms möglich, wenn man auf einer anderen Schule Spanisch ab Jahrgang 6 gelernt hat.)

Neue 2. bzw 3. Pflichtfremdsprache ab Jg. 11

Es hat bereits eine lange Tradition, dass das Willms in der Einführungsphase Spanisch als neu zu beginnende Fremdsprache anbietet. Der Unterricht ist also ohne jegliche Vorkenntnisse zu besuchen und umfasst vier Wochenstunden. Spanisch kann in der Qualifikationsphase belegt werden und kann sogar als Prüfungskurs (P4/P5) gewählt werden. Innerhalb von drei Jahren ermöglicht der Spanischunterricht das Erlernen einer international bedeutsamen Fremdsprache.

Spanisch kann von Schülerinnen und Schülern, die seit der sechsten Klasse Französisch oder Latein lernen, in der Einführungsphase als dritte Fremdsprache gewählt werden. Dadurch steigt die Wochenstundenzahl um 4. Spanisch als 3. Fremdsprache ist nicht kombinierbar mit den Wahlfächern Sporttheorie oder Informatik. Die dritte Fremdsprache Spanisch kann nach der Einführungsphase in der Qualifikationsphase fortgesetzt werden. Nur diejenigen, die Spanisch als dritte Fremdsprache belegt haben, können diese nach der Einführungsphase bedingungslos wieder abgewählt, also beendet werden.

Spanisch kann aber auch von allen Schülerinnen und Schülern, die von anderen Schulformen zu uns kommen und bislang keine zweite Fremdsprache lernten, wie auch von allen anderen Schülerinnen und Schülern als zweite Fremdsprache gewählt werden. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die bereits seit Jahren das Willms oder z.B. das Gymnasium Lemwerder besuchen, und Spanisch ab Jahrgang 11 als 2. Fremdsprache anwählen, bedeutet dies das Ende des Französisch- bzw. Lateinunterrichts nach Jahrgang 10 und eine Wochenstunde mehr als bei der Fortsetzung der bisherigen zweiten Fremdsprache (4 statt 3 Wochenstunden).

Schülerinnen und Schüler, die Spanisch als zweite Fremdsprache wählen, gehen folgende Verpflichtungen ein:

  • Besuch des Spanischunterrichts bis zum Ende des 13. Schuljahres
  • Einbringung von zwei Semesternoten (bzw. vier, wenn Spanisch die einzige belegte Fremdsprache in der Qualifikationsphase ist) im Fach Spanisch in das Abitur

Zudem wird ggf. der Lateinunterricht „nur“ mit dem kleinen Latinum (siehe unten) abgeschlossen.

Wir empfehlen denjenigen Schülerinnen und Schülern, die seit der 6. Klasse eine zweite Fremdsprache erlernt haben, diese auch in der Einführungsphase fortzusetzen und ggf. Spanisch als dritte Fremdsprache zu belegen.

Erwerb des Latinums

Es folgt ein grober Überblick über die Voraussetzung des Erwerbs von einem der drei verschiedenen Arten des Latinums. Für genauere Informationen sprechen Sie uns bitte an.

Kleines Latinum

  • Versetzung in die Einführungsphase
  • Mindestens ein „ausreichend (Note 4)“ als Ganzjahresnote in Jahrgang 10

Latinum

  • Am Ende der Einführungsphase mindestens ein „ausreichend (5 Punkte)“

Großes Latinum

  • Latein in der Regel nach vier Halbjahren der Qualifikationsphase
  • Weitere Informationen vor der Wahl der Kurse der Qualifikationsphase