Willms Gymnasium

Gymnasium an der
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Fachhochschulreife

Ansprechpartner:in: Cornelia Kehler

Der nach der 10. Klasse erworbene Erweiterte Sekundarabschluss I (Erweiterter Realschulabschluss) berechtigt die Schülerinnen und Schüler zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Auf dem Weg zum Ziel, nach 13 Schuljahren das Abitur zu erreichen, gibt es noch einen weiteren Schulabschluss, den sogenannten schulischen Teil der Fachhochschulreife, der nach dem frühestens nach dem 12. Schuljahr erreicht werden kann.

Die Fachhochschulreife

 

Teil 1: Der schulische Teil der Fachhochschulreife

Die allgemeine Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium jeder Fachrichtung an allen deutschen Fachhochschulen. Dieser Schulabschluss besteht aus zwei Teilen:

  1. Dem schulischen Teil der Fachhochschulreife, der an der Schule erworben wird;
  2. Einem berufsbezogenem Praktikum, das sich an den schulischen Teil anschließt mit dem Ziel, in einem Zeitraum von 12 Monaten ein realistisches Bild eines Berufsfeldes zu erlangen.

Bitte lesen Sie unter den weiteren Links zu diesem Teil, unter welchen Bedingungen der schulische Teil der Fachhochschulreife bestanden wird und in welcher Form das berufsbezogene Praktikum zur Erlangung der allgemeinen Fachhochschulreife gestaltet werden kann.

Für das Erreichen des schulischen Teils der Fachhochschulreife gelten in der gymnasialen Oberstufe des Landes Niedersachsen folgende Bestimmungen:

  • Der Abschluss kann frühestens nach zwei Halbjahren in der Qualifikationsphase erlangt werden, also frühestens nach Jahrgang 12.
  • Die Abschlussnote berechnet sich aus den Noten aus zwei nebeneinanderliegenden Halbjahren (12/1 und 12/2, 12/2 und 13/1 oder 13/1 und 13/2)
  • Der Abschluss bleibt auch bei nicht bestandener Abiturprüfung bestehen.

Wie im Abitur gelten auch für diesen Schulabschluss Einbringungsverpflichtungen, die zum Bestehen des Abschlusses erfüllt sein müssen. Folgende Halbjahresnoten aus zwei nebeneinanderliegenden Halbjahren müssen zwingend eingebracht werden:

  1. Insgesamt 15 Halbjahresnoten, davon 4 x eA (je zwei Kurse des 1. und 2. Prüfungsfaches) und 11 x gA (die Noten des 3. Prüfungsfaches, obgleich ein eA-Kurs, gehen bei diesem Schulabschluss mit in die Grundfachwertung ein).
  2. Von diesen 15 Halbjahresnoten dürfen maximal 4 Noten schlechter als 05 Punkte sein, davon maximal 2 Noten aus den eA-Kursen (Achtung: Das Prüfungsfach 3 zählt als gA-Kurs!).
  3. Mit den vier Halbjahresnoten der Prüfungsfächer 1 und 2 müssen insgesamt 20 Notenpunkte erreicht worden sein, in den übrigen Grundfächern mind. 55 Punkte.
  4. Folgende Fächer müssen zwingend eingebracht werden, unabhängig davon, ob sie auf erhöhtem oder grundlegendem Anforderungsniveau belegt wurden: Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft, Geschichte bzw. das Prüfungsfach aus dem Aufgabenfeld B. Sollte Geschichte in Q1 nicht belegt worden sein, wird stattdessen das Prüfungsfach aus dem Aufgabenfeld B eingebracht (Politik, Erdkunde oder Religion).

Bei Erfüllung dieser Bedingungen wird der schulische Teil der Fachhochschulreife ohne weitere Abschlussprüfung von der Schule verliehen.

 

Teil 2: Checkliste: Habe ich den schulischen Teil der Fachhochschulreife bestanden?

Wenn folgende vier Fragen in Bezug auf die Zeugniszensuren zweier nebeneinander liegender Halbjahre ausnahmslos mit „ja“ beantwortet werden können, ist der schulische Teil der Fachhochschulreife bestanden:

  1. Habe ich in den folgenden Fächern maximal vier Unterkurse, wenn ich die Noten zweier nebeneinander liegender Halbjahre berücksichtige?
  • Deutsch
  • Mathematik
  • eine Fremdsprache
  • eine Naturwissenschaft
  • Geschichte (bzw. das Prüfungsfach aus dem Aufgabenfeld B)
  • Prüfungsfach 1, 2 und 3 (wenn nicht durch obige Fächer bereits abgedeckt)
  1. Habe ich in meinen ersten beiden Prüfungsfächern (P1 und P2) nicht mehr als zwei Unterkurse?

  2. Habe ich in den vier Halbjahresnoten meiner ersten beiden Prüfungsfächer (P1 und P2) insgesamt mindestens 20 Notenpunkte erreicht?

  3. Habe ich in meinem 3. Prüfungsfach sowie in fünf weiteren Grundkursen insgesamt mindestens 55 Notenpunkte erreicht?

 

Teil 3: Der berufspraktische Teil

Bei dem 12-monatigen berufsbezogenen Praktikum, das sich an den schulischen Teil der Fachhochschulreife anschließt, ist es wichtig, dass der Arbeits- bzw. Praktikumsvertrag tatsächlich genau 12 Monate umfasst, also z.B. vom 1.8. – 31.7. eines jeweiligen Jahres.

Folgende Gestaltungsmöglichkeiten dieses 12-monatigen berufsbezogenen Praktikums werden im Land Niedersachsen anerkannt:

  1. ein 12-monatiges geleitetes Berufspraktikum in einem Betrieb nach Wahl (nicht möglich: eine Ausbildung zum Rettungssanitäter)
  2. eine abgeschlossene Berufsausbildung (nicht möglich: Ausbildung zum Rettungssanitäter/zur Rettungssanitäterin)
  3. ein einjähriger Jugendfreiwilligendienst (z.B. FSJ, FÖJ, FPJ, IFJD)
  4. ein einjähriger Wehrdienst (nicht möglich: Freiwilligendienst im Heimatschutz)
  5. ein einjähriger Bundesfreiwilligendienst (Bufdi).

Nach Abschluss der 12 Monate stellt die Schule unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung das Zeugnis über die allgemeine Fachhochschulreife aus. Damit ist die Studienberechtigung für ein Studium an einer deutschen Fachhochschule erreicht.