Zulassung zum Abitur
Zwischen den beiden Schuljahren der Q1 und der Q2 gibt es – im Unterschied zur Mittelstufe – keine Versetzung. Nach Ablauf der vier Schulhalbjahre der Qualifikationsphase entscheidet sich dann, ob man zu den Abiturprüfungen zugelassen wird, dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Es gelten folgende Regelungen:
- Jede Schülerin und jeder Schüler muss zwischen 32 und 36 Halbjahresnoten aus den 4 Halbjahreszeugnissen in die Abiturwertung einbringen.
- Die Anzahl der Halbjahresnoten bestimmt sich dadurch, mit welcher Auswahl die bestmögliche Punktzahl erzielt werden kann.
- In diesen 32 – 36 Kursnoten der 4 Halbjahre (8 x eA und 24 – 28 x gA) müssen mindestens 200 – 220 Punkte erreicht worden sein (dies entspricht einer Durchschnittsnote von 05 Punkten)
- Die Punktzahl errechnet sich wie folgt: 32 – 36 Zeugnisnoten (8 x eA in doppelter Wertung und 20 – 24 x gA in einfacher Wertung) der 4 Halbjahre, multipliziert mit dem Faktor 40/( 40,41,42,43,44).
- Von den 32 – 36 einzubringenden Kursen dürfen bei 32-34 eingebrachten Kursen höchstens sechs, bei 35 – 36 Kursen höchstens sieben Kurse unter 05 Punkten liegen, davon maximal drei in den eA-Kursen (maximal sechs bzw. sieben „Unterkurse“ sind also erlaubt).
Wird eine Zulassung zum Abitur nicht erreicht, ist ein Rückgang in das zweite Halbjahr der Q1 möglich.
Berechnung der Abiturnote
Die Abiturnote wird aus den Kursnoten der vier Halbjahre der Qualifikationsphase sowie den Ergebnissen der Abiturprüfungen errechnet. Die Summe der Halbjahresnoten aus der Qualifikationsphase nennen wir den „Block I“, die Summe der Noten aus den Abiturprüfungen nennen wir „Block II“.
Die Abiturnote errechnet sich aus der Summe der beiden Blöcke wie folgt:
- Block I: 32 – 36 Kurse (8 x eA in doppelter Wertung und 24 – 28 x gA in einfacher Wertung) aus der Qualifikationsphase, multipliziert mit dem Faktor 40/( 40,41,42,43,44)
- Block II: Ergebnisse der Abiturprüfungen in vierfacher Wertung
- Block I + Block II = Gesamtpunktzahl
Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 900 Punkte. Zum Bestehen des Abiturs müssen mindestens 300 Punkte erreicht sein. Die erreichte Punktzahl entspricht folgender Notenaufteilung[1]

[1] In: Verordnung zu den Abschlüssen in der gymnasialen Oberstufe des Landes Niedersachsen, Fassung ab 23.09.2020, S. 49.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich das Abitur nicht bestehe?
Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, hat folgende Möglichkeiten:
- Zunächst besteht die Möglichkeit, sich in den schriftlichen Prüfungsfächern (P1 – P4) zu einer oder mehreren mündlichen Nachprüfungen anzumelden. In dem mündlichen Prüfungsfach (P5) kann keine Nachprüfung absolviert werden. Die Koordinatorin der Qualifikationsphase und der Schulleiter beraten in diesem Falle gemeinsam die Schülerinnen und Schüler zu der Frage, in welchen Fächern eine Nachprüfung sinnvoll ist. Auf diesem Wege kann bei einer Notenverbesserung das Abitur u.U. noch nachträglich bestanden werden.
- Sollte eine Nachprüfung nicht sinnvoll sein, besteht die Möglichkeit, den Jahrgang Q2 zu wiederholen und die Abiturprüfung ein Jahr später erneut abzulegen.
- Wer sich weder einer Nachprüfung stellen noch den Jahrgang Q2 wiederholen möchte, verlässt das Gymnasium i.d.R. mit dem „Schulischen Teil der Fachhochschulreife“. Wie mit diesem Schulabschluss eine Studienberechtigung für deutsche Fachhochschulen erreicht werden kann, können Sie unter dem Punkt „Fachhochschulreife“ nachlesen.