Jede Schülerin und jeder Schüler, die / der am Ende der 10. Klasse eines Gymnasiums versetzt worden ist, hat die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase. Zudem begrüßen wir alle Schülerinnen und Schüler in unserem 11. Jahrgang, die an einer anderen Schulform den erweiterten Sekundarabschluss I geschafft haben.
Anstelle der Notenskala von 1 bis 6 tritt ab der Einführungsphase eine Punkteskala von 15 bis 0. Die Noten 1 bis 5 werden jeweils in drei Punktwerte aufgeteilt. So sind etwa 12 Punkte mit einer 2+, 11 Punkte mit einer glatten 2 und 10 Punkte mit einer 2- zu übersetzen. Der Note 6 ist lediglich der Wert „0 Punkte“ zugeordnet.
Für die Versetzungsentscheidungen am Ende der Einführungsphase wie auch später für die Qualifikationsphase ist wichtig, dass 4 Punkte (also eine 4-) bereits den gleichen negativen Stellenwert besitzen wie bislang lediglich die Note 5 (nun 1 bis 3 Punkte). Hat eine Schülerin / ein Schüler in der Einführungsphase in drei Fächern nur 4 Punkte erreicht, kann sie / er nicht in die Qualifikationsphase versetzt werden.
Die Zeugnisse der Einführungsphase und die Semesterbögen der Qualifikationsphase müssen in einem Studienbuch gesammelt und bei der Anmeldung zum Abitur vorgelegt werden. Das Willms schenkt seinen Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Qualifikationssphase eine als Studienbuch fungierende Sammelmappe.
Es sei noch einmal explizit darauf hingewiesen: Ein vollständiges (!) Studienbuch ist Voraussetzung zur Zulassung zum Abitur.
Die Klassengemeinschaften des 11. Jahrgangs werden am Willms neu zusammengesetzt. Folglich wechselt damit auch die Klassenlehrkraft. Jede Schülerin / jeder Schüler darf jedoch drei Freundschaftswünsche für die Bildung der neuen Klassengemeinschaften abgeben. Wir möchten hervorheben, dass wir uns um die Erfüllung der Wünsche bemühen, diese jedoch nicht garantieren können. Eine Kettenwahl führt zur Annullierung der Wünsche.
Die Neuzusammensetzung ist unter anderem darin begründet, dass unsere Schule alljährlich zahlreiche neue Schülerinnen und Schüler in der Einführungsphase begrüßt. Diese sollen nicht dadurch benachteiligt werden, dass sie sich – anders als ihre Klassenkameraden – neu in gefestigte Klassengemeinschaften integrieren müssen.
In der Einführungsphase wird die Klasse von ihrer Politiklehrkraft auch in der Berufsorientierung begleitet. Für die Berufsorientierung ist in der Stundentafel eine Wochenstunde vorgesehen. Zudem absolvieren die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase ein zweiwöchiges Betriebspraktikum, welches vom 11. bis zum 21. Januar 2021 vorgesehen ist. In Kürze finden sich auf der Homepage unter der Kategorie „Berufsorientierung“ bereits die Unterlagen für die Suche nach und die Anmeldung bei Praktikumsbetrieben.
Anstelle von losen Entschuldigungen bzw. Eintragungen in den Willms-Schulplaner tritt ab der Einführungsphase ein von der Schule angefertigter Entschuldigungszettel. In diesen tragen Schülerinnen und Schüler jedes Mal die jeweils durch die Abwesenheit versäumten Stunden pro Fach ein. Die Eltern ergänzen den Grund der Abwesenheit und ihre bestätigende Unterschrift. Nach der Rückkehr aus der Fehlzeit legt die Schülerin / der Schüler den Entschuldigungszettel jeder Fachlehrkraft, in der sie / er Stunden versäumt hat, zum Gegenzeichnen vor.
Mit der Einführungsphase steigt die Anzahl der Fächer, die nicht mehr im Klassenverband unterrichtet werden. Diese Fächer werden auch nicht in das Klassenbuch eingetragen, sodass die jewelige Fachlehrkraft keinen Einblick in die bereits vorgelegten Entschuldigungen hat. Dies ist mithilfe des Entschuldigungszettels jedoch möglich. Durch den Entschuldigungszettel sollen zudem alle Fachlehrkräfte in die Lage versetzt werden, schnell einen Überblick über Fehlzeiten zu erhalten bzw. eventuelle Häufungen von Fehlzeiten nur im eigenen Fach zu erkennen.
Am Ende der Einführungsphase werden diejenigen „automatisch“ in die Qualifikationsphase versetzt, die
Es obliegt der Zeugniskonferenz zu entscheiden, ob auch eine Versetzung vollzogen wird, wenn
In beiden Fällen gilt:
Eine Versetzung ist nicht möglich, wenn
Die Einführungsphase kann bei Nichtversetzung oder auf freiwilliger Basis einmal wiederholt werden. In beiden Fällen darf in der Qualifikationsphase allerdings nicht ein weiterer Jahrgang der Oberstufe (freiwillig) wiederholt werden. Eine Ausnahme ergibt sich, wenn man die Qualifikationsphase zwar erfolgreich bewältigt hat, aber durch die Abiturprüfung fällt.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass man durch den Besuch der Einführungsphase keinen höherwertigen Schulabschluss als den erwirbt, den man bereits nach der 10. Klasse erreicht hatte. Somit verlässt eine Schülerin / ein Schüler das Willms am Ende der Einführungsphase das Willms ggf. mit dem erweiterten Sekundarabschluss I. Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann frühestens am Ende des 12. Jahrgangs erreicht werden, das Abitur erst nach Ende des 13. Jahrgangs abgelegt werden.