Willms Gymnasium

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Unter welchen Bedingungen werde ich zum Abitur zugelassen?

Ansprechpartner:in: Cornelia Kehler

Zwischen den beiden Schuljahren der Q1 und der Q2 gibt es – im Unterschied zur Mittelstufe – keine Versetzung.  Nach Ablauf der vier Schulhalbjahre der Qualifikationsphase entscheidet sich dann, ob man zu den Abiturprüfungen zugelassen wird, dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese Bedingungen haben sich durch die Umstellung von G8 auf G9 und die daraus resultierende Veränderung der Oberstufenverordnung des Landes Niedersachsens seit dem 1.8.2016 verändert.

Ab dem Abiturjahrgang 2018 gelten folgende Regelungen:

  • Jede Schülerin und jeder Schüler muss zwischen 32 und 36 Halbjahresnoten aus den 4 Halbjahreszeugnissen in die Abiturwertung einbringen.
  • Die Anzahl der Halbjahresnoten bestimmt sich dadurch, mit welcher Auswahl die bestmögliche Punktzahl erzielt werden kann.
  • In diesen 32 – 36 Kursnoten der 4 Halbjahre (8 x eA und 24 – 28 x gA) müssen mindestens 200 – 220 Punkte erreicht worden sein (dies entspricht einer Durchschnittsnote von 05 Punkten)
  • Die Punktzahl errechnet sich wie folgt: 32 – 36 Zeugnisnoten (12 x eA in doppelter Wertung und 20 – 24 x gA in einfacher Wertung) der 4 Halbjahre, multipliziert mit dem Faktor 40/(  40,41,42,43,44).
  • Von den 32 – 36 einzubringenden Kursen dürfen bei 32-34 eingebrachten Kursen höchstens sechs, bei 35 – 36 Kursen höchstens sieben Kurse unter 05 Punkten liegen, davon maximal drei in den eA-Kursen (maximal sechs bzw. sieben „Unterkurse“ sind also erlaubt).

Wird eine Zulassung zum Abitur nicht erreicht, ist ein Rückgang in das zweite Halbjahr der Q1 möglich, allerdings nicht im Abiturjahrgang 2019.