Unterricht nach den Osterferien
Der Unterricht in den Jahrgängen 5 bis 12 findet entsprechend der Verfügung der Stadt Delmenhorst (Hochinzidenzkommune – Presseinformation) am Montag, dem 12. April, und bis auf Weiteres vollständig im Distanzlernen (Szenario C) statt. Sobald sich eine Änderung (aufgrund neuer Vorschriften oder sinkender Inzidenzzahlen) ergibt, informieren wir sofort auf der Homepage und über IServ. Jede Schülerin / Jeder Schüler überprüft deswegen bitte täglich die IServ-Mails.
Es findet jedoch am Montag (12. April) die verpflichtende Abholung der Testkits für die Jahrgänge 5 bis 12 in den Klassenräumen statt. Dazu erhalten alle Schüler*innen eine informierende E-Mail über IServ.
Für die Zeit nach der Rückkehr in das Szenario B können Eltern für ihre Kinder eine Befreiung von der Präsenzpflicht beantragen (Antrag), dies gilt auch für volljährige Schüler*innen der Oberstufe.
Der Jahrgang 13 (Q2) wird an den vier verbleibenden Schultagen (12. bis 15. April) nur im Distanzlernen (Szenario C) unterrichtet – unabhängig von der weiteren Entwicklung der Inzidenzwerten. Die Ausgabe der Testkits für die Abiturprüfungstage findet am Donnerstag (15. April) in den Räumlichkeiten an der Willmsstraße statt. Dazu erhalten alle eine informierende Mail von Frau Kehler.
Für das Online-Lernen gilt weiterhin folgender Leitfaden:
Info-Portal der Uni München rund um die psychische Gesundheit:
Notbetreuung
Die Notbetreuung ist vom Kultusministerium nur für die Jahrgänge 5 und 6 vorgesehen. Sie findet montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr in der Mediothek an der Willmsstraße statt. Eine Notbetreuung für die Jahrgänge 7 bis 11 ist organisatorisch nicht mehr möglich.
Eine Teilnahme an der Notbetreuung setzt voraus, dass zweimal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorliegt.
Eine telefonische Anmeldung im Sekretariat ist notwendig. Die verbindliche Anmeldung muss am Freitag bis 12 Uhr für die Folgewoche erfolgen. Die Telefonnummer lautet: 04221/586760.
Die Notbetreuung findet auch bei besonderem Wetter statt – sofern nicht auf der Homepage der Stadt www.delmenhorst.de oder unter Schulausfälle unter vmz-niedersachsen.de etwas anderes steht.
Testpflicht
Eine Teilnahme am Präsenzunterricht (Szenarien A oder B) setzt die Vorlage einer Bescheinigung über ein negatives Selbsttest-Ergebnis voraus. Diese muss bei Betreten des Schulgeländes bei den Lehrkräften vorgelegt werden. Weitere Informationen werden über IServ verteilt.
Im Folgenden können Sie den für sich passenden Brief des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne vom 01. April 2021 abrufen:
Für den Umgang mit Online-Aufgaben gibt es einen Leitfaden, der für alle Jahrgänge gemeinsam gilt:
Bitte beachten Sie folgendes Strukturdiagramm: Anleitung zum Umgang mit Symptomen.
In folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen:
Personen, die aus einem Coronavirus-Risikogebiet zurückkehren, müssen sich i. d. R. beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben
Bei im Einzelfall auftretenden Unklarheiten, ob eine Infektion als abgeschlossen zu betrachten ist, ist das Gesundheitsamt kurzfristig zu kontaktieren. Die infektionshygienische Bewertung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.
Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit wird die betreffende Person direkt nach Hause geschickt oder, wenn die Person abgeholt werden muss, in einem separaten Raum isoliert. Dies gilt auch für Kinder oder Personen aus demselben Haushalt. Die Betroffenen sollten ihre Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen. Die Schülerinnen und Schüler oder die Eltern/Erziehungsberechtigten sind auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hinzuweisen.
Auf keinen Fall sollte die Arztpraxis jedoch ohne Ankündigung aufgesucht werden! Um andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen, ist es sehr wichtig, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen oder eine E-Mail zu schreiben. Die Arztpraxis informiert dann über das weitere Vorgehen. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen: Nur in Notfällen sollte die 112 kontaktiert werden.
Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist nur nach telefonischer Freigabe durch das Sekretariat und nur aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erfolgen (z. B. Elternabende, Schuleingangsuntersuchungen). Die Besucher müssen ihre Kontaktdaten abgeben.
Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z. B. durch Eltern oder Erziehungsberech-tigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken. Erforderliche Informationen z. B. über die schulischen Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers sind den Erziehungsbe-rechtigten ggf. telefonisch mitzuteilen.
Eine schnelle Übersicht über die wichtigsten Regeln findet sich hier folgendem Link: Übersicht mit den wichtigsten Hygienemaßnahmen.