Hier werden euch wichtige Fragen rund um die Corona-Selbsttests am Willms und die Verhaltensregeln beantwortet.
Hier werden euch wichtige Fragen rund um die Corona-Selbsttests am Willms und die Verhaltensregeln beantwortet.
Alle Personen, die das Willms betreten, müssen die 3G-Regel beachtet.
Zur Zeit erfolgen die Testungen Mo, Mi und Fr, also dreimal wöchentlich.
Diese betrifft alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder eine Genesungsbescheinigung haben. Nur mit einem aktuellen negativen Corona-Schnelltest, den ihr zu Hause macht, könnt ihr zur Schule kommen.
Was macht ihr, wenn der Test kein negatives Testergebnis anzeigt?
Die Schule hat im Auftrag vom Fachdienst Gesundheit der Stadt Delmenhorst Ihr Kind nach Hause geschickt und uns die notwendigen Daten weitergeleitet.
Wie lange dauert die Quarantäne für mein Kind?
Für enge Kontaktpersonen gilt eine Quarantänezeit von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt.
Wenn der Gesundheitszustand Ihres Kindes keine Auffälligkeiten zeigt, besteht die Möglichkeit sich mit einem negativen Schnelltest im Testzentrum aus der Quarantäne freizutesten. Dies kann ab dem 5. Tag nach dem letzten Kontakt durchgeführt werden.
Der Nachweis muss sowohl an das Gesundheitsamt und die Schule übermittelt werden, damit das Willms wieder betreten werden kann.
Alle Personen, die vollständig geimpft sind oder einen Genesungsnachweis haben, müssen sich nicht zu Hause testen.
Um aber eine maximale Sicherheit für alle am Willms zu haben, testen sich bitte auch die geimpften und genesenen Personen.
Wenn du das Willms betreten möchtest, musst du die 3-G-Regel und die sonstigen Verhaltensregeln bachten.
Zutritt erhalten nur die Personen, die die 3-G-Regel erfüllen und die einen MNS tragen. Dabei gilt:
Alle Schülerinnen und Schüler bekommen ihre Tests in der Schule ausgeteilt.
In der Regel bekommt ihr, wenn ihr euch wöchentlich dreimal testen müsst, die 3 Tests in der Vorwoche von eurer Klassenleitung.
Auf den Verpackungen der Corona-Antigentests steht, dass sie befristet zugelassen sind.
“Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) hat die Möglichkeit, das Inverkehrbringen von Medizinprodukten, die kein reguläres Konformitätsbewertungsverfahren zur CE-Kennzeichnung durchlaufen haben, ausnahmsweise in Deutschland befristet zu erlauben, wenn dies im Interesse des Gesundheitsschutzes liegt. Dies kann dann der Fall sein, wenn eine alternativlose Bedarfssituation vorliegt, der entsprechend dringende medizinische Bedarf also nicht anderweitig gedeckt und insofern aus Sicht des Gesundheitsschutzes der Abschluss eines regulären Konformitätsbewertungsverfahrens für das Medizinprodukt nicht abgewartet werden kann.”
Das wurde bei den Schnelltests, die ihr von der Schule bekommt, auch gemacht, deshalb ist als Datum entweder der 02.06.2021 oder oder 24.05.2021 vermerkt. Die Schnelltests sind aber über dieses Datum hinaus verwendbar und verfallen erst im September 2022. Ihr müsst deshalb also nicht beunruhigt sein.