Willms Gymnasium

Gymnasium an der
Willmsstraße
Willmsstraße 3
27749 Delmenhorst
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Außenstelle der
Jgg. 8, 9 und 10
Königsberger Str. 65
27755 Delmenhorst
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Fehlzeiten in der Oberstufe

Ansprechpartner:in: Cornelia Kehler

In der Einführungs- und in der Qualifikationsphase entschuldigen sich die Schülerinnen und Schüler über ein Entschuldigungsformular, das sie jeweils zu Beginn des Schuljahres/Halbjahres von den Klassenlehrkräften (Jg. 11) bzw. von den Tutorinnen und Tutoren (Jg. 12/13) ausgehändigt bekommen. Für dieses Entschuldigungsverfahren gelten folgende Regeln, die auch auf der Rückseite des Entschuldigungszettels nachzulesen sind:

Allgemeine rechtliche Grundlagen

In der gymnasialen Oberstufe besteht ein freies Vertragsverhältnis zwischen der Schule und dem Schüler/ der Schülerin (bzw. den Erziehungsberechtigten), aus dem sich Rechte und Pflichten für beide Seiten ergeben. In Bezug auf Unterrichtsversäumnisse sind besonders §63 (sowie der RdErl. d. Mk. V. 1.12.2016 – 26 – 83100, 3.3; VORIS 22410) und §176 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu beachten. Danach sind eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht, die schriftliche Darlegung der Gründe für eine Nichtteilnahme sowie die rechtzeitige Beantragung von Beurlaubungen Pflicht.

Regelungen am Gymnasium an der Willmsstraße

a) Entschuldigungszettel als Dokument:

  • Der Entschuldigungszettel muss täglich in der Schule mitgeführt werden, damit er auf Verlangen den Fachlehrkräften, den Klassenlehrkräften (Jg. 11), den Tutor/innen oder der Oberstufenleitung jederzeit vorgelegt werden kann.
  • Er wird am Anfang des Schuljahres/Halbjahres durch die Klassenlehrkräfte bzw. Tutor/innen ausgegeben und am Ende des Halbjahres/Schuljahres von ihnen wieder eingesammelt; ein neuer Entschuldigungszettel wird nur durch die Oberstufenkoordinatorin ausgehändigt.
  • Entschuldigungszettel ohne Schulstempel und Unterschrift der Oberstufenkoordinatorin sind ungültig.

 b) Fehlen im Unterricht:

  • Bei längeren Fehlzeiten muss spätestens am dritten Tag eine telefonische Krankmeldung im Sekretariat erfolgen
  • Nach Fehlzeiten muss der Entschuldigungszettel in der ersten wieder besuchten Stunde der Fachlehrkraft unaufgefordert vorgelegt werdenNach Fehlzeiten muss der Entschuldigungszettel in der ersten wieder besuchten Stunde der Klassen- bzw. Fachlehrkraft unaufgefordert vorgelegt werden.
  • Zweistündige Fächer: Wird der Unterricht mehrere Wochen hintereinander versäumt, reicht es nicht, die Fehlstunden im Unterricht entschuldigen zu lassen. Nehmen Sie Kontakt zu den Fachkolleg*innen auf, sobald Sie wieder gesund sind!
  • Mehrere aufeinanderfolgende Fehltage dürfen in einem Feld zusammengefasst werden (z.B. 1.-3. März), Doppelstunden werden als zwei Stunden gezählt
  • bei Fehlstunden, die durch die Teilnahme an einer Schulveranstaltung entstehen, wird statt der Anzahl der gefehlten Stunden ein „S“ (für „Schulveranstaltung“) eingetragen. Sie müssen dennoch bei den Fachkolleg*innen entschuldigt werden
  • Sofern die Lehrkraft die Entschuldigung anerkennt, zeichnet sie mit ihrem Kürzel die Anzahl der versäumten Stunden in der entsprechenden Spalte ab
  • In besonderen Fällen kann die Vorlage einer ärztlichen Schulunfähigkeits-bescheinigung oder eine amtsärztliche Untersuchung verlangt werden.

c) Fehlen bei Klausuren/Referaten/angekündigten Leistungsmessungen:

  • Das Fehlen bei einer Leistungsmessung muss vor Beginn des Überprü-fungszeitraumes telefonisch im Sekretariat mitgeteilt werden und kann nur durch ein ärztliches Attest entschuldigt werden, das schnellstmöglich (spätestens am Folgetag) der entsprechenden Lehrkraft, bei der die Klausur/das Referat etc. versäumt wurde, vorzulegen ist. Ansonsten wird die versäumte Leistungsmessung mit der Note „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet.
  • Wer am Tag einer Leistungsmessung bereits in der Schule war und sich im Laufe des Tages vor Beginn der Leistungsmessung krankmeldet, muss sich am selben Tag von einem Arzt ein Attest ausstellen lassen. Das Attest darf nicht rückdatiert werden

d) Erkrankungen im Sportunterricht:

  • Kann ein Schüler/eine Schülerin aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sport-unterricht teilnehmen, hat er/sie in der Regel trotzdem anwesend zu sein.
  • Über die Nichtteilnahme bis zu einem Monat entscheidet die Fachlehrkraft, da-rüber hinaus die Oberstufenleiterin. Eventuell ist dann ein Ersatzfach zu belegen.

e) Beurlaubungen:

  • Fehlzeiten, die nicht durch Krankheit, sondern durch andere besondere Anlässe (z.B. Bewerbungsgespräche/Führerscheinprüfung) entstehen, bedürfen der Genehmigung durch vorherige Beurlaubung auf schriftlichen Antrag
  • Eine Beurlaubung vom Unterricht oder von verbindlichen schulischen Veranstal-tungen kann nach rechtzeitig vorher gestelltem Antrag erfolgen:
    • für einzelne Unterrichtsstunden durch die Fachlehrkraft
    • bis zu drei Tagen durch den Tutor/die Tutorin
    • bei mehr als drei Tagen ausschließlich durch den Schulleiter.

Eine Beurlaubung an Tagen, an denen eine schriftliche Überprüfung oder eine Klausur angesetzt ist, kann nicht ausgesprochen werden.