Der Erweiterte Sekundarabschluss I
Der nach der 10. Klasse erworbene Erweiterte Sekundarabschluss I (Erweiterter Realschulabschluss) berechtigt die Schülerinnen und Schüler zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Auf dem Weg zum Ziel, nach 13 Schuljahren das Abitur zu erreichen, gibt es noch einen weiteren Schulabschluss, den sogenannten schulischen Teil der Fachhoschulreife, der nach dem frühestens nach dem 12. Schuljahr (G9) erreicht werden kann.
Die Fachhochschulreife
Die allgemeine Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium jeder Fachrichtung an allen deutschen Fachhochschulen. Dieser Schulabschluss besteht aus zwei Teilen:
- Dem schulischen Teil der Fachhochschulreife, der an der Schule erworben wird;
- Einem berufsbezogenem Praktikum, das sich an den schulischen Teil anschließt mit dem Ziel, in einem Zeitraum von 12 Monaten ein realistisches Bild eines Berufsfeldes zu erlangen.
Bitte lesen Sie unter den weiteren Links zu diesem Teil, unter welchen Bedingungen der schulische Teil der Fachhochschulreife bestanden wird und in welcher Form das berufsbezogene Praktikum zur Erlangung der allgemeinen Fachhochschulreife gestaltet werden kann.
Für das Erreichen des schulischen Teils der Fachhochschulreife gelten in der gymnasialen Oberstufe des Landes Niedersachsen folgende Bestimmungen:
- Der Abschluss kann frühestens nach zwei Halbjahren in der Qualifikationsphase erlangt werden, also frühestens nach Jahrgang 12 (G9).
- Die Abschlussnote berechnet sich aus den Noten aus zwei nebeneinanderliegenden Halbjahren (12/1 und 12/2, 12/2 und 13/1 oder 13/1 und 13/2)
- Der Abschluss bleibt auch bei nicht bestandener Abiturprüfung bestehen.
Wie im Abitur gelten auch für diesen Schulabschluss Einbringungsverpflichtungen, die zum Bestehen des Abschlusses erfüllt sein müssen. Folgende Halbjahresnoten aus zwei nebeneinanderliegenden Halbjahren müssen zwingend eingebracht werden:
- Insgesamt 15 Halbjahresnoten, davon 4 x eA (je zwei Kurse des 1. und 2. Prüfungsfaches) und 11 x gA (die Noten des 3. Prüfungsfaches, obgleich ein eA-Kurs, gehen bei diesem Schulabschluss mit in die Grundfachwertung ein).
- Von diesen 15 Halbjahresnoten dürfen maximal 4 Noten schlechter als 05 Punkte sein, davon maximal 2 Noten aus den eA-Kursen (Achtung: Das Prüfungsfach 3 zählt als gA-Kurs!).
- Mit den vier Halbjahresnoten der Prüfungsfächer 1 und 2 müssen insgesamt 20 Notenpunkte erreicht worden sein.
- Folgende Fächer müssen zwingend eingebracht werden, unabhängig davon, ob sie auf erhöhtem oder grundlegendem Anforderungsniveau belegt wurden: Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft, Geschichte. Sollte Geschichte in Q1 nicht belegt worden sein, wird stattdessen das Prüfungsfach aus dem Aufgabenfeld B eingebracht (Politik, Erdkunde oder Religion).
Bei Erfüllung dieser Bedingungen wird der schulische Teil der Fachhochschulreife ohne weitere Abschlussprüfung von der Schule verliehen.
Bei dem 12-monatigen berufsbezogenen Praktikum, das sich an den schulischen Teil der Fachhochschulreife anschließt, ist es wichtig, dass der Arbeits- bzw. Praktikumsvertrag tatsächlich genau 12 Monate umfasst, also z.B. vom 1.8. – 31.7. eines jeweiligen Jahres.
Folgende Gestaltungsmöglichkeiten dieses 12-monatigen berufsbezogenen Praktikums werden im Land Niedersachsen anerkannt:
- ein 12-monatiges geleitetes Berufspraktikum in einem Betrieb nach Wahl
- eine abgeschlossene Berufsausbildung (hier kann bereits das erste Jahr der Ausblidung anerkannt werden)
- ein einjähriger Jugendfreiwilligendienst (FSJ, FÖJ, IFJD)
- ein einjähriger Wehrdienst
- ein einjähriger Bundesfreiwilligendienst (Bufdi).
Nach Abschluss der 12 Monate stellt die Schule unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung das Zeugnis über die allgemeine Fachhochschulreife aus. Damit ist die Studienberechtigung für ein Studium an einer deutschen Fachhochschule erreicht.
Zulassung zum Abitur
Zwischen den beiden Schuljahren der Q1 und der Q2 gibt es – im Unterschied zur Mittelstufe – keine Versetzung. Nach Ablauf der vier Schulhalbjahre der Qualifikationsphase entscheidet sich dann, ob man zu den Abiturprüfungen zugelassen wird, dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Es gelten folgende Regelungen:
- Jede Schülerin und jeder Schüler muss zwischen 32 und 36 Halbjahresnoten aus den 4 Halbjahreszeugnissen in die Abiturwertung einbringen.
- Die Anzahl der Halbjahresnoten bestimmt sich dadurch, mit welcher Auswahl die bestmögliche Punktzahl erzielt werden kann.
- In diesen 32 – 36 Kursnoten der 4 Halbjahre (8 x eA und 24 – 28 x gA) müssen mindestens 200 – 220 Punkte erreicht worden sein (dies entspricht einer Durchschnittsnote von 05 Punkten)
- Die Punktzahl errechnet sich wie folgt: 32 – 36 Zeugnisnoten (12 x eA in doppelter Wertung und 20 – 24 x gA in einfacher Wertung) der 4 Halbjahre, multipliziert mit dem Faktor 40/( 40,41,42,43,44).
- Von den 32 – 36 einzubringenden Kursen dürfen bei 32-34 eingebrachten Kursen höchstens sechs, bei 35 – 36 Kursen höchstens sieben Kurse unter 05 Punkten liegen, davon maximal drei in den eA-Kursen (maximal sechs bzw. sieben „Unterkurse“ sind also erlaubt).
Wird eine Zulassung zum Abitur nicht erreicht, ist ein Rückgang in das zweite Halbjahr der Q1 möglich.
Berechnung der Abiturnote
Die Abiturnote wird aus den Kursnoten der vier Halbjahre der Qualifikationsphase sowie den Ergebnissen der Abiturprüfungen errechnet. Die Summe der Halbjahresnoten aus der Qualifikationsphase nennen wir den „Block I“, die Summe der Noten aus den Abiturprüfungen nennen wir „Block II“.
Die Abiturnote errechnet sich aus der Summe der beiden Blöcke wie folgt:
- Block I: 32 – 36 Kurse (8 x eA in doppelter Wertung und 24 – 28 x gA in einfacher Wertung) aus der Qualifikationsphase, multipliziert mit dem Faktor 40/( 40,41,42,43,44)
- Block II: Ergebnisse der Abiturprüfungen in vierfacher Wertung
- Block I + Block II = Gesamtpunktzahl
Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 900 Punkte. Zum Bestehen des Abiturs müssen mindestens 300 Punkte erreicht sein. Die erreichte Punktzahl entspricht folgender Notenaufteilung[1]
[1] In: Verordnung zu den Abschlüssen in der gymnasialen Oberstufe des Landes Niedersachsen, Fassung ab 01.08.2018, S. 49.
Handlungsmöglichkeiten bei nicht bestandenem Abitur
Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, hat folgende Möglichkeiten:
- Zunächst besteht die Möglichkeit, sich in den schriftlichen Prüfungsfächern (P1 – P4) zu einer oder mehreren mündlichen Nachprüfungen anzumelden. In dem mündlichen Prüfungsfach (P5) kann keine Nachprüfung absolviert werden. Die Oberstufenkoordinatorin und der Schulleiter beraten in diesem Falle gemeinsam die Schülerinnen und Schüler, in welchen Fächern eine Nachprüfung sinnvoll ist. Auf diesem Wege kann bei einer Notenverbesserung das Abitur u.U. noch nachträglich bestanden werden.
- Sollte eine Nachprüfung nicht sinnvoll sein, besteht die Möglichkeit, den Jahrgang Q2 zu wiederholen und die Abiturprüfung ein Jahr später erneut abzulegen.
- Wer sich weder einer Nachprüfung stellen noch den Jahrgang Q2 wiederholen möchte, verlässt das Gymnasium mit dem sogenannten “Schulischen Teil der Fachhochschulreife”. Wie mit diesem Schulabschluss eine Studienberechtigung für deutsche Fachhochschulen erreicht werden kann, können Sie unter dem Punkt “Wie kann ich das 12-monatige berufsbezogene Praktikum im Anschluss an den schulischen Teil gestalten?” nachlesen.