Die Wahlen für die Qualifikationsphase finden vor den Osterferien statt und sind für beide Schuljahre (Q1 und Q2) verbindlich. Nach Beginn der Qualifikationsphase können diese Fächerwahlen nicht mehr verändert werden, weil dies die Oberstufenverordnung des Landes Niedersachsen nicht zulässt (§ 11, Abs. 2, Satz 5 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe des Landes Niedersachsen). Darum sollten sie wohlüberlegt sein. Die einzige Möglichkeit, die Prüfungsfächer zu wechseln, ist eine Wiederholung des Jahrganges Q1.
Eine Ausnahme bilden das 4. und das 5. Prüfungsfach. Am Ende der Q1 wird den Schülerinnen und Schülern laut Oberstufenverordnung[1] noch einmal die Möglichkeit eingeräumt, diese Fächer zu wechseln. Die beiden Prüfungsfächer können entweder untereinander getauscht oder durch ein anderes vierstündiges Grundfach ersetzt werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass in diesem Grundfach alle Leistungsmessungen erbracht worden sind, die auch für die Prüfungsfächer gelten.
Des Weiteren können eventuell am Ende der Q1 Umentscheidungen im Bereich der zweistündigen Grundfächer berücksichtigt werden, aber dies nur unter der Voraussetzung, dass es sich unterrichtsorganisatorisch realisieren lässt. Auf einen Wechsel im zweistündigen Grundfachbereich gibt es keinen Anspruch!
Kurswahlen sollten völlig unabhängig von den Lehrpersonen erfolgen, denn Spekulationen, welche Kolleginnen und Kollegen die Kurse übernehmen könnten, bewahrheiten sich sehr häufig nicht. Es ist nicht möglich, zu Beginn des 11. Schuljahres fächerintern um einen Kurswechsel zu bitten, weil der gewählte Kurs nicht von dem Kollegen oder der Kollegin unterrichtet wird, den oder die man sich erhofft hatte.
[1] Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe des Landes Niedersachsen, § 2, Abs. 2, ergänzende Bestimmungen 2.3.).