Willms Gymnasium

Gymnasium an der
Willmsstraße
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Außenstelle der
Jgg. 8, 9 und 10
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Unter welchen Bedingungen bestehe ich den schulischen Teil der Fachhochschulreife?

Ansprechpartner:in: Cornelia Kehler

Für das Erreichen des schulischen Teils der Fachhochschulreife gelten in der gymnasialen Oberstufe des Landes Niedersachsen folgende Bestimmungen:

  • Der Abschluss kann frühestens nach zwei Halbjahren in der Qualifikationsphase erlangt werden, also frühestens nach Jahrgang 11 (G8) bzw. nach Jahrgang 12 (G9).
  • Die Abschlussnote berechnet sich aus den Noten aus zwei nebeneinanderliegenden Halbjahren (G8: 11/1 und 11/2, 11/2 und 12/1 oder 12/1 und 12/2; G9: entsprechend jeweils ein Schuljahr später)
  • Der Abschluss bleibt auch bei nicht bestandener Abiturprüfung bestehen.

Wie im Abitur gelten auch für diesen Schulabschluss Einbringungsverpflichtungen, die zum Bestehen des Abschlusses erfüllt sein müssen. Folgende Halbjahresnoten aus zwei nebeneinanderliegenden Halbjahren müssen zwingend eingebracht werden:

  1. Insgesamt 15 Halbjahresnoten, davon 4 x eA (je zwei Kurse des 1. und 2. Prüfungsfaches) und 11 x gA (die Noten des 3. Prüfungsfaches, obgleich ein eA-Kurs, gehen bei diesem Schulabschluss mit in die Grundfachwertung ein).
  2. Von diesen 15 Halbjahresnoten dürfen maximal 4 Noten schlechter als 05 Punkte sein, davon maximal 2 Noten aus den eA-Kursen (Achtung: Das Prüfungsfach 3 zählt als gA-Kurs!).
  3. Mit den vier Halbjahresnoten der Prüfungsfächer 1 und 2 müssen insgesamt 20 Notenpunkte erreicht worden sein.
  4. Folgende Fächer müssen zwingend eingebracht werden, unabhängig davon, ob sie auf erhöhtem oder grundlegendem Anforderungsniveau belegt wurden: Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft, Geschichte.

Bei Erfüllung dieser Bedingungen wird der schulische Teil der Fachhochschulreife ohne weitere Abschlussprüfung von der Schule verliehen.