Bei dem 12-monatigen berufsbezogenen Praktikum, das sich an den schulischen Teil der Fachhochschulreife anschließt, ist es wichtig, dass der Arbeits- bzw. Praktikumsvertrag tatsächlich genau 12 Monate umfasst, also z.B. vom 1.8. – 31.7. eines jeweiligen Jahres.
Folgende Gestaltungsmöglichkeiten dieses 12-monatigen berufsbezogenen Praktikums werden im Land Niedersachsen anerkannt:
Nach Abschluss der 12 Monate stellt die Schule unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung das Zeugnis über die allgemeine Fachhochschulreife aus. Damit ist die Studienberechtigung für ein Studium an einer deutschen Fachhochschule erreicht.