Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, hat folgende Möglichkeiten:
- Zunächst besteht die Möglichkeit, sich in den schriftlichen Prüfungsfächern (P1 – P4) zu einer oder mehreren mündlichen Nachprüfungen anzumelden. In dem mündlichen Prüfungsfach (P5) kann keine Nachprüfung absolviert werden. Die Oberstufenkoordinatorin und der Schulleiter beraten in diesem Falle gemeinsam die Schülerinnen und Schüler, in welchen Fächern eine Nachprüfung sinnvoll ist. Auf diesem Wege kann bei einer Notenverbesserung das Abitur u.U. noch nachträglich bestanden werden.
- Sollte eine Nachprüfung nicht sinnvoll sein, besteht die Möglichkeit, den Jahrgang Q2 zu wiederholen und die Abiturprüfung ein Jahr später erneut abzulegen.
- Wer sich weder einer Nachprüfung stellen noch den Jahrgang Q2 wiederholen möchte, verlässt das Gymnasium mit dem sogenannten “Schulischen Teil der Fachhochschulreife”. Wie mit diesem Schulabschluss eine Studienberechtigung für deutsche Fachhochschulen erreicht werden kann, lesen Sie bitte hier nach.