Der Schulbetrieb wird zu den Weihnachtsferien in Szenario B weitergeführt. Das bedeutet, dass nur in Halbgruppen unterrichtet wird.
Die Weihnachtsferien beginnen bereits am 19. Dezember.
Achtung – Änderung durch den Ministerbrief vom 10. Dezember: Eine Befreiung vom Präsenzunterricht kann bereits ab dem 14. Dezember in Anspruch genommen werden. Sollte dies in Anspruch genommen werden sollen, schreiben die Eltern den Klassenleitungen eine E-Mail bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schülern ihren Tutor*innen. In der E-Mail muss angegeben werden:
Ist eine Schülerin / ein Schüler in das “home learning” gewechselt, kann sie / er bis Weihnachten (im Regelfall) nicht wieder in den Präsenzunterricht zurückwechseln.
Eine Ausnahme sind die Nachschreibtermine in der Q1 und Q2, bei denen Anwesenheitspflicht gilt – im Krankheitsfall muss ein Attest vorgelegt werden.
An den vorgezogenen Ferientagen Montag, 21.12., und Dienstag, 22.12.2020 wird für die Schüler*innen der Jahrgänge 5 und 6 eine Notbetreuung nach Anmeldung angeboten. Für diese Notbetreuung können Sie Ihre Kinder im Sekretariat bis Freitag, 11.12., 12 Uhr, anmelden. Spätere Anmeldungen können nicht mehr eingeplant werden.
Weitere Informationen zum Szenario B am Willms findet sich in folgenden Dokumenten – nach Jahrgangsstufen getrennt:
Für den Umgang mit Online-Aufgaben gibt es einen Leitfaden, der für alle Jahrgänge gemeinsam gilt:
Das Willms bietet für die Jahrgänge 5 bis 10 eine Notbetreuung an. Diese kann von Schüler*innen und Schülern besucht werden, die sich in der Woche eigentlich im “home learning” befinden. Für die Notbetreuung gelten folgende Rahmenbedingungen:
Zum aktuellen Brief an die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 gelangt ihr hier.
Zum aktuellen Brief an die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11, Q1 und Q2 gelangt ihr hier.
Informationen zur Beratungsangeboten in Zeiten der Pandemie sind hier zu finden.
Zum aktuellen Brief an die Eltern gelangen Sie hier (einfache Sprache: hier).
Den aktuellen Leitfaden zum Unterricht in den verschiedenen Szenarien findet man hier.
Ein Schaubild zu den aktuellen Regelungen findet sich hier.
Bitte beachten Sie folgendes Strukturdiagramm: Anleitung zum Umgang mit Symptomen.
In folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen:
Personen, die aus einem Coronavirus-Risikogebiet zurückkehren, müssen sich i. d. R. beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben
Bei im Einzelfall auftretenden Unklarheiten, ob eine Infektion als abgeschlossen zu betrachten ist, ist das Gesundheitsamt kurzfristig zu kontaktieren. Die infektionshygienische Bewertung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.
Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit wird die betreffende Person direkt nach Hause geschickt oder, wenn die Person abgeholt werden muss, in einem separaten Raum isoliert. Dies gilt auch für Kinder oder Personen aus demselben Haushalt. Die Betroffenen sollten ihre Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen. Die Schülerinnen und Schüler oder die Eltern/Erziehungsberechtigten sind auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hinzuweisen.
Auf keinen Fall sollte die Arztpraxis jedoch ohne Ankündigung aufgesucht werden! Um andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen, ist es sehr wichtig, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen oder eine E-Mail zu schreiben. Die Arztpraxis informiert dann über das weitere Vorgehen. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen: Nur in Notfällen sollte die 112 kontaktiert werden.
Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist nur nach telefonischer Freigabe durch das Sekretariat und nur aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erfolgen (z. B. Elternabende, Schuleingangsuntersuchungen). Die Besucher müssen ihre Kontaktdaten abgeben.
Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z. B. durch Eltern oder Erziehungsberech-tigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken. Erforderliche Informationen z. B. über die schulischen Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers sind den Erziehungsbe-rechtigten ggf. telefonisch mitzuteilen.
Eine schnelle Übersicht über die wichtigsten Regeln findet sich hier folgendem Link: Übersicht mit den wichtigsten Hygienemaßnahmen.