Willms Gymnasium

Gymnasium an der
Willmsstraße
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Außenstelle der
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Corona: Szenario B bis zu den Weihnachtsferien

23. Oktober 2020

1. Aktuelle Hinweise des Willms

Der Schulbetrieb wird zu den Weihnachtsferien in Szenario B weitergeführt. Das bedeutet, dass nur in Halbgruppen unterrichtet wird.

Die Weihnachtsferien beginnen bereits am 19. Dezember.

Achtung – Änderung durch den Ministerbrief vom 10. Dezember: Eine Befreiung vom Präsenzunterricht kann bereits ab dem 14. Dezember in Anspruch genommen werden. Sollte dies in Anspruch genommen werden sollen, schreiben die Eltern den Klassenleitungen eine E-Mail bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schülern ihren Tutor*innen. In der E-Mail muss angegeben werden:

  • Name der Schülerin / des Schülers,
  • Klasse und Klassenlehrkraft bzw. Jahrgang und Tutor*in,
  • erster Tag, an dem nicht mehr am Präsenzunterricht teilgenommen wird. (Damit ist folgende Information veraltet: Für den 17. und 18. Dezember können Befreiungen vom Unterricht beantragt werden. Weitere Informationen sind hier hinterlegt, der Antrag ist hier herunterzuladen.)

Ist eine Schülerin / ein Schüler in das “home learning” gewechselt, kann sie / er bis Weihnachten (im Regelfall) nicht wieder in den Präsenzunterricht zurückwechseln.

Eine Ausnahme sind die Nachschreibtermine in der Q1 und Q2, bei denen Anwesenheitspflicht gilt – im Krankheitsfall muss ein Attest vorgelegt werden.

An den vorgezogenen Ferientagen Montag, 21.12., und Dienstag, 22.12.2020 wird für die Schüler*innen der Jahrgänge 5 und 6 eine Notbetreuung nach Anmeldung angeboten. Für diese Notbetreuung können Sie Ihre Kinder im Sekretariat bis Freitag, 11.12., 12 Uhr, anmelden. Spätere Anmeldungen können nicht mehr eingeplant werden.

Weitere Informationen zum Szenario B am Willms findet sich in folgenden Dokumenten – nach Jahrgangsstufen getrennt:

Für den Umgang mit Online-Aufgaben gibt es einen Leitfaden, der für alle Jahrgänge gemeinsam gilt:

Das Willms bietet für die Jahrgänge 5 bis 10 eine Notbetreuung an. Diese kann von Schüler*innen und Schülern besucht werden, die sich in der Woche eigentlich im “home learning” befinden. Für die Notbetreuung gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • montags bis freitags,
  • 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • in der Mediothek an der Willmsstraße, Treffen vor deren Eingang um 8:00 Uhr,
  • Anmeldung telefonisch (spätestens) am Vortag per Telefon im Sekretariat – Ausnahme: am Montag, dem 26. Oktober kann die Notbetreuung spontan besucht werden,
  • Mitbringen eines MNS ist Pflicht, das Tragen auf dem Außengelände und den Fluren auch, in der Mediothek selbst wird er empfohlen,
  • es muss 1,50m Abstand zu anderen Teilnehmer*innen gehalten werden.

2. Briefe des Ministers vom 10.12.20

Zum aktuellen Brief an die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 gelangt ihr hier.

Zum aktuellen Brief an die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11, Q1 und Q2 gelangt ihr hier.

Informationen zur Beratungsangeboten in Zeiten der Pandemie sind hier zu finden.

Zum aktuellen Brief an die Eltern gelangen Sie hier (einfache Sprache: hier).

Den aktuellen Leitfaden zum Unterricht in den verschiedenen Szenarien findet man hier.

Ein Schaubild zu den aktuellen Regelungen findet sich hier.

3. Schulbesuch bei Erkrankung

Bitte beachten Sie folgendes Strukturdiagramm: Anleitung zum Umgang mit Symptomen.

  • Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
    Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:
    Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
  • Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmer-zen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
  • Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit
    o Fieber ab 38,5°C oder
    o akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
    o anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist,
    sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

4. Ausschluss vom Schulbesuch bei Corona-Infektion, Corona-Kontakten und nach Rückkehr aus einem Risikogebiet

In folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen:

  • Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden.
  • Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen.

Personen, die aus einem Coronavirus-Risikogebiet zurückkehren, müssen sich i. d. R. beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben

Bei im Einzelfall auftretenden Unklarheiten, ob eine Infektion als abgeschlossen zu betrachten ist, ist das Gesundheitsamt kurzfristig zu kontaktieren. Die infektionshygienische Bewertung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.

5. Auftreten von Symptomen

Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit wird die betreffende Person direkt nach Hause geschickt oder, wenn die Person abgeholt werden muss, in einem separaten Raum isoliert. Dies gilt auch für Kinder oder Personen aus demselben Haushalt. Die Betroffenen sollten ihre Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen. Die Schülerinnen und Schüler oder die Eltern/Erziehungsberechtigten sind auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hinzuweisen.
Auf keinen Fall sollte die Arztpraxis jedoch ohne Ankündigung aufgesucht werden! Um andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen, ist es sehr wichtig, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen oder eine E-Mail zu schreiben. Die Arztpraxis informiert dann über das weitere Vorgehen. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen: Nur in Notfällen sollte die 112 kontaktiert werden.

6. Zutrittsbeschränkungen

Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist nur nach telefonischer Freigabe durch das Sekretariat und nur aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erfolgen (z. B. Elternabende, Schuleingangsuntersuchungen). Die Besucher müssen ihre Kontaktdaten abgeben.

Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z. B. durch Eltern oder Erziehungsberech-tigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken. Erforderliche Informationen z. B. über die schulischen Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers sind den Erziehungsbe-rechtigten ggf. telefonisch mitzuteilen.

7. Persönliche Hygiene

Eine schnelle Übersicht über die wichtigsten Regeln findet sich hier folgendem Link: Übersicht mit den wichtigsten Hygienemaßnahmen.

  • Abstandsgebot: Abseits von Schüler*innen, mit denen man nicht gemeinsam Unterricht oder Ganztagsangebote besucht, ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Ausnahmen sind speziell geregelt.
  • Maskenpflicht: Außerhalb der Unterrichtsräume ist in der Schule Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausnahmen sind speziell geregelt.
  • Händedesinfektion bei Betreten des Schulgebäudes
  • Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden: z. B. nach Husten oder Niesen; vor dem Essen; nach dem Toiletten-Gang.
  • Kontakteinschränkung: Kontakte sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Es soll keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt geben.
  • Körperkontakte vermeiden: keine Umarmungen, Bussi-Bussi, Ghetto-Faust und kein Händeschütteln.
  • Berührungen vermeiden: Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfen möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge o-der ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaß-nahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu an-deren Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Nicht in das Gesicht fassen: insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Persönliche Gegenstände nicht teilen: z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte