Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
seit dem 1. März 2020 gilt das neue Masernschutzgesetz. Ziel dieses Gesetzes ist es unter anderem, Schüler*innen wirksam vor Masern zu schützen.
Die Schulen sind verpflichtet, sich bis zum 31.12.2021 den Nachweis über eine erbrachte Masernschutzimpfung vorlegen zu lassen und zu dokumentieren. Ein Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
- der Impfausweis, aus dem hervorgeht, dass zwei Impfungen gegen Masern erfolgt sind, ODER
- eine ärztliche Bescheinigung.
Bitte füllen Sie die Dokumentationsvorlage aus. Die untere Hälfte wird erst im Sekretariat bearbeitet. Geben Sie das ausgefüllte Blatt sowie den Impfnachweis Ihrem Kind mit in die Schule. Ihr Kind wird damit ins Schulsekretariat gehen. Den Impfnachweis erhalten Sie natürlich zurück.
Sollten Sie noch keinen Impfnachweis haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Ihrem Kinderarzt.
Weitere Informationen zum Thema Masern, den Impfnachweisen sowie das Muster einer ärztlichen Bescheinigung sind hier abrufbereit: