Ab dem 01.02.23 endet die Isolationspflicht bei einer Coronaerkrankung.
„Nichtsdestotrotz sollten sich Personen mit den Corona-typischen Symptomen möglichst auch in Zukunft weiterhin testen und im Krankheitsfall zu Hause bleiben und Kontakte reduzieren“, sagte Gesundheitsministerin Behrens.
Im öffentlichen Personennahverkehr endet die Maskenpflicht ab dem 02.02.2023.
Nach wie vor können sich alle Schüler:innen bis zu zweimal pro Schulwoche zu Hause testen. Die notwendigen Testkapazitäten werden weiterhin landesseitig kostenlos zur Verfügung gestellt. Einen Nachweiszettel gibt es aufgrund des freiwilligen Testens nicht mehr!
Eine Maskenpflicht besteht an Schulen nicht mehr. Da aber Masken v.a. FFP-2-Masken das Risiko einer Infektion deutlich reduzieren, kann jede Person weiterhin eine Maske tragen.
Bei der Absonderung ist zu beachten: Die Absonderung beträgt 5 Tage nach dem PCR-Test, d.h. i.d.R. darf man die Schule erst am 6. Tag wieder betreten.
Dies darf man allerdings nur, wenn man symptomfrei ist und man zu Hause einen negativen Schnelltest gemacht hat.
Haltet die Regeln ein, die auf der Homepage (unter den Buttons) vermerkt sind.