Willms Gymnasium

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Corona

27. August 2021

1. Aktuelle Informationen für den Beginn des Schuljahres 2021/22

Bitte lesen Sie vor dem ersten Schultag Ihres Kindes intensiv folgendes Dokument des Landes Niedersachsens und besprechen Sie die Inhalte mit Ihrem Kind. Gleiche Pflicht gilt für alle volljährigen Schüler:innen.

Auf folgende verbindliche Änderungen des Landes Niedersachsen im Vergleich zum letzten Schuljahr möchten wir hinweisen:

  • Maskenpflicht: Ab sofort müssen im gesamten Gebäude und auch im Unterricht wieder Masken getragen werden (unter 14 Jahre: Alltagsmaske erlaubt; 14 Jahre und älter: medizinische Maske verpflichtend).
  • Befreiung von der Präsenzpflicht: Bitte lesen Sie die strengeren Vorgaben des Landes zu den Ausnahmetatbeständen zur Befreiung auf Seite 2 des obigen Dokuments.
  • Testpflicht: Den nächsten Punkte bitte aufmerksam lesen.

2. Testungen

Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 – 13,

Ab Montag, den 01.11. muss sich Ihr Kind eine Woche lang täglich ( Montag – Freitag) morgens testen, wenn es nicht geimpft oder genesen ist. Genesene und Geimpfte können sich testen, müssen es aber nicht.

In der 2. Woche nach den Herbstferien gilt die normale Testpflicht: Montag, Mittwoch und Freitag.

Wenn der Corona-Schnelltest negativ ist, unterschreiben Sie auf diesem Nachweiszettel im entsprechenden Feld (Datum). Ihr Kind darf dann zur Schule gehen. Der Zettel muss an jedem Testtag in der 1. Unterrichtsstunde der unterrichtenden Lehrkraft vorgezeigt werden.

Alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind (nicht älter als 6 Monate), müssen sich an den Testtagen zu Hause testen. Der Nachweis der Impfung oder Genesung muss dann vorgezeigt werden.

Ist der Corona-Schnelltest positiv, muss die Schule informiert werden!

Zudem gilt: sollte ein positiver Corona-Schnelltest bei einem Schüler / einer Schülerin der Klasse Ihres Kindes bzw. dem Oberstufenjahrgang Ihres Kindes auftreten, muss nach derzeit gültiger Rundverfügung in der Klasse oder in dem Oberstufenjahrgang von allen Schüler:innen ein aktueller Corona-Schnelltest am Folgetag vorliegen. Dadurch kann es sein, dass sich ihr Kind auch am Dienstag oder Donnerstag testen muss.

Tritt ein solcher Fall in der Klasse Ihres Kindes bzw. im Oberstufenjahrgang Ihres Kindes auf, erhält ihr Kind einen zusätzlichen Corona-Schnelltest sowie einen zusätzlichen Nachweiszettel für zu Hause.
Bitte prüfen Sie deshalb unbedingt die Postmappe ihres Kindes täglich, da nach wie vor gilt:
Ohne aktuellen Nachweis müssen wir ihr Kind nach Hause schicken, denn das Willms darf aufgrund der 3-G-Regel nicht betreten werden.

Wenn das Gesundheitsamt eine Quarantänemaßnahme bei ihrem Kind verfügt, müssen Sie die Schule darüber informieren. Bitte teilen Sie uns dann auch das Ende der Quarantäne mit.

3. Ministerbriefe vom 10. November

4. Rahmenhygieneplan

5. Infos  zu den Online-Aufgaben

Für den Umgang mit Online-Aufgaben gibt es einen Leitfaden, der für alle Jahrgänge gemeinsam gilt: