Willms Gymnasium

Gymnasium an der
Willmsstraße
Willmsstraße 3
27749 Delmenhorst
Tel.: 04221/58 676 0

Außenstelle der
Jgg. 8, 9 und 10
Königsberger Str. 65
27755 Delmenhorst
Tel.: 04221/58 676 50

Worin besteht der Unterschied zwischen belegungspflichtigen und einbringungspflichtigen Kursen?

Ansprechpartner:in: Cornelia Kehler

Die Halbjahresnoten der meisten Kurse, die im Laufe der Qualifikationsphase besucht worden sind, werden auch bei der Errechnung der Abiturnote berücksichtigt. Jede Schülerin und jeder Schüler muss am Ende der Qualifikationsphase die Noten von insgesamt 32 – 36 Kursen (auf die vier Halbjahre gerechnet sind das durchschnittlich 8 – 9 Kurse pro Halbjahr) in die Abiturwertung einbringen. Insgesamt haben aber alle Schülerinnen und Schüler mindestens 40 Kurse in der Qualifikationsphase besucht, die sie zwingend belegen mussten. Dies bedeutet, dass 40 Kurse „belegungspflichtig“ waren, aber nur 32 – 36 Kurse „einbringungspflichtig“ sind, so dass am Ende für die bestmögliche Abiturnote entschieden werden kann, welche Kursnoten lieber nicht in der Abiturwertung berücksichtigt werden sollten.

Folgende Kurse sind für die Abiturnote nicht zwingend einbringungspflichtig:

  • 2 von 4 Kursen in Religion/Werte und Normen
  • 2 von 4 Kursen im Seminarfach
  • 3 Sportkurse
  • 2 von 4 Spanischkursen im musisch-künstlerischen, im gesellschaftswissenschaftlichen und im naturwissenschaftlichem Profil, sofern Spanisch nicht die einzige belegte Fremdsprache darstellt.

 

Dies müssen die Schülerinnen und Schüler allerdings nicht alleine entscheiden, am Ende der Qualifikationsphase wird ihnen die Oberstufenkoordinatorin einen Vorschlag zur Einbringung der Kursnoten machen, der zu der bestmöglichen Abiturnote für den Block I (die Ergebnisse der vier Halbjahreszensuren) führen wird.