Willms Gymnasium

Gymnasium an der
Willmsstraße
Willmsstraße 3
27749 Delmenhorst
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Außenstelle der
Jgg. 8, 9 und 10
Königsberger Str. 65
27755 Delmenhorst
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Hausaufgaben

Ansprechpartner:in: Katharina Richter

Das Erstellen von Hausaufgaben dient sowohl der Festigung neuen Wissens aus den letzten Unterrichtsstunden – häufig durch Üben – als zur Vorbereitung der nächsten Unterrichtsstunde. So haben Hausaufgaben einen hohen Stellenwert für einen erfolgreichen Lernprozess. Nicht immer ist jedoch Zuhause gewährleistet, dass man sich konzentrieren kann oder das jemand bei Verständnisproblemen hinsichtlich der Aufgabenstellung hilft. Deshalb bietet das Willms den Fünftklässlern am Hauptgebäude eine Hausaufgabenbetreuung an.

Die Hausaufgabenbetreuung für den Jahrgang 5 findet montags bis donnerstags in Raum E22 statt. Sie beginnt direkt im Anschluss an die sechste Stunde (um 13:15 Uhr) und endet um 15:30 Uhr. Die Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung ist kostenlos. Die Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung wird durch einen Stempel im Schulplaner dokumentiert.

Als Richtwert für das Anfertigen der Hausaufgaben wird vom Kultusministerium eine Stunde für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10 (Sekundarstufe I) angegeben. Das Kollegium des Willms achtet gemeinsam darauf, dass dies fächerübergreifend eingehalten wird.

In der Sekundarstufe I werden grundsätzlich keine Hausaufgaben von Freitag auf Montag wie auch über die Ferien aufgegeben – eine Ausnahme stellt in wenigen Fällen das Lesen eines Buches dar.

Enge Zusammenarbeit

Vergisst eine Schülerin / ein Schüler regelmäßig oder auch nur zu häufig die Anfertigung der Hausaufgaben oder das Mitbringen von Arbeitsmaterialien werden die Eltern über eine Mitteilung im Schülerplaner oder auch per Anruf über diese Versäumnisse informiert. Ferner obliegt es der Fachlehrkraft zu entscheiden, ob ein Nacharbeiten der vergessenen Hausaufgaben bei der “NaWi” (Nacharbeiten am Willms) am Freitagnachmittag (16 bis 17 Uhr) notwendig ist – worüber wiederum die Eltern informiert werden. Bleiben Gespräche wie auch der Besuch der “NaWi” ergebnislos, entscheidet die Klassenlehrkraft darüber, ob das Verhalten bei der Vergabe der Kopfnoten in den Halb- und Ganzjahresnoten Berücksichtigung finden muss.