Willms Gymnasium

Gymnasium an der
Willmsstraße
Willmsstraße 3
27749 Delmenhorst
Tel.: 04221/58 676 0

Außenstelle der
Jgg. 8, 9 und 10
Königsberger Str. 65
27755 Delmenhorst
Tel.: 04221/58 676 50

Auslandsaufenthalte

Ansprechpartner:in: Klaas Wiggers

Möchtest Du einige Monate oder ein ganzes Jahr im Ausland verbringen, dann beraten wir Dich gern. Deine Ansprechpartnerin ist Frau Ina Kluge (E-Mail-Adresse nach dem Muster: vorname.nachname@iserv-willms.de).

Informiere Dich hier vorab über Deine Möglichkeiten:

Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monaten in der Sek. I

Möchtest Du in der Sekundarstufe I (Jg. 5 – 10) schon einmal eine kürzere Zeit im Ausland verbringen, solltest Du private Beziehungen nutzen oder Organisationen aussuchen, die kurze Aufenthalte anbieten. Erscheint der Schulleitung Dein Vorhaben sinnvoll, kann Deinem Antrag auf kurzfristige Beurlaubung von maximal 3 Monaten stattgegeben werden. Anschließend nimmst Du wieder am Unterricht Deiner Klasse teil.

Auslandsaufenthalte nach der 9. Klasse

Wer nach der 9. Klasse einen sechsmonatigen Auslandsaufenthalt plant, kann nach der Rückkehr im 2. Halbjahr wieder am Unterricht der 10. Klasse teilnehmen. Der Auslandsaufenthalt wird auf die hiesige Schulzeit angerechnet.

Wer nach der 9. Klasse einen einjährigen Auslandsaufenthalt plant, muss in der Regel nach Rückkehr die 10. Klasse in Deutschland wiederholen. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn im Ausland eine anerkannte Deutsche Auslandsschule oder eine Europäischen Schule besucht wird und der Besuch somit einem Inlandsschulbesuch gleichgestellt ist.

Bei guten bis sehr guten Leistungen ist es auf Beschluss der Klassenkonferenz möglich, die 10. Klasse zu überspringen und im Ausland zu verbringen, um dann nach der Rückkehr direkt in die E-Phase der Oberstufe einzutreten. Bei besonders begründeten Einzelfällen können sehr leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, die keinen Konferenzbeschluss zum Überspringen des 10. Jahrgangs haben, auf Antrag nach Rückkehr in die E-Phase der gymnasialen Oberstufe eintreten. Hierzu müssen im Ausland erbrachte Leistungen in Anwendung von §4 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) und Nr. 4 der Ergänzenden Bestimmungen zur VO-GO nachgewiesen werden.

Der erweiterte Sekundarabschluss I wird dann jedoch erst bei Eintritt in die Qualifikationsphase erworben, nicht nur deshalb ist diese Entscheidung gut zu überlegen und die Stellung eines Antrags hierfür zuvor mit der Schule zu besprechen.

Auslandsaufenthalt nach der 10. Klasse / in der Zeit der Einführungsphase (Jg. 11)

Günstig für einen Auslandsaufenthalt ist das Jahr nach dem Abschluss der Sek I und vor Beginn der Sek II. Planst Du einen einjährigen Auslandsaufenthalt nach der 10. Klasse oder einen Aufenthalt im Ausland im 2. Halbjahr der Einführungsphase, kann im Anschluss daran in die gymnasiale Oberstufe eingetreten werden. Bedingung hierfür ist die Erfüllung der schulischen Voraussetzungen nach § 4 VO-GO und Nr. 4 der EB-VO-GO.

Ist das nicht gegeben, so wiederholst Du das Jahr, nimmst Dir dafür im Ausland Zeit, die neue Kultur und Deine Eigenständigkeit wirklich zu leben, und trittst in Deiner Persönlichkeit gestärkt in die Einführungsphase ein.

Bei dem Besuch einer Schule im Ausland im 1. Schulhalbjahr der Einführungsphase, kann nach Rückkehr das 2. Schulhalbjahr fortgeführt werden. Mögliche fehlende Inhalte sind dann selbstständig nachzuholen, eine Möglichkeit einer Versetzung in die Qualifikation ist aber gegeben.